Objektiver Tatbestand:
Wer…
– einen anderen Menschen
– rechtswidrig
– mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
– zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt
– und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines Anderen einen Nachteil zufügt
– um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern
Eine Erpressung ist also eine Nötigung + Nachteil am Vermögen des Opfers und Vorteil am Vermögen des Täters (Vermögensverfügung)
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 5 Jahren
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
Autor: admin
§252 – Räuberischer Diebstahl
Objektiver Tatbestand:
Wer …
– bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen
– gegen eine Person Gewalt ausübt, oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben droht
– um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu halten.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe nicht unter 1
Verbrechen oder Vergehen?
Verbrechen
Versuch strafbar?
Ja
§249 – Raub
Objektiver Tatbestand:
Wer …
– mit Gewalt oder unter Androhung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, gegen eine andere Person
– eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt,
– in der Absicht die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. (Man selber, oder ein Dritter möchte mit der Sache verfahren wie ein Eigentümer)
Ein Raub ist also so gesehen ein Diebstahl + Anwendung von Gewalt oder Drohungen mit Gefahr für Leib und Leben des Opfers, vor oder während des Diebstahls.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr
Verbrechen oder Vergehen?
Verbrechen
Versuch strafbar?
Ja
§248a – Diebstahl geringwertiger Sachen
Der Diebstahl oder die Unterschlagung wird nur auf Antrag verfolgt (Antragsdelikt), wenn der Wert der Sache bis ca. 50 € beträgt.
Die Strafverwaltungsbehörden können die Tat aber auch ohne Antrag eines Geschädigten verfolgen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
§244 – Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl
Objektiver Tatbestand:
Wer …
– einen Diebstahl begeht, und dabei er oder eine andere Person eine Waffe oder gefährliches Werkzeug bei sich führt
– als Mitglied einer Bande mit einem Bandenmitglied zusammen stiehlt
– einen Diebstahl begeht, und dabei in eine Wohnung einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel oder anderem Werkzeug darin eindringt, oder sich in der Wohnung verborgen hält
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe von 6 Monate bis zu 10 Jahren
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
§243 – besonders schwerer Fall des Diebstahls
Objektiver Tatbestand:
Wer einen Diebstahl begeht und dabei:
– in ein Gebäude, Dienst- oder Geschäftsraum oder anderen umschlossenen Raum, einbricht, einsteigt, mit falschen Schlüssel oder anderem Werkzeug eindringt, oder sich im Raum verborgen hält
– eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenen Behältnis oder einer anderen Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist
– gewerbsmäßig stiehlt
– aus einer Kirche, oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum (z.B. Moschee) eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient
– eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst, Geschichte oder technischer Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung, oder Ausstellung befindet (z.B. Kunstgalerie)
– stiehlt indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt
– Waffen, Kriegswaffen oder Sprengstoff stiehlt.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Nein
§242 – Diebstahl
Objektiver Tatbestand:
Wer …
– eine fremde, (eine Sache die einem nicht oder nur zum Teil gehört)
– bewegliche Sache
– einem anderen wegnimmt (Wegnahme= Bruch fremden Gewahrsams, Begründung neuen Gewahrsams)
– in der Absicht die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. (Man selber, oder ein Dritter möchte mit der Sache verfahren wie ein Eigentümer)
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
§241 – Bedrohung
Objektiver Tatbestand:
Wer…
– einen anderen Menschen
– mit der Begehung eines gegen ihn oder einer ihm nahestehenden Person gerichteten
– Verbrechens bedroht
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Nein
§240 – Nötigung
Objektiver Tatbestand:
Wer…
– einen anderen Menschen
– rechtswidrig
– mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
– zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 3 Jahren
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
§239 – Freiheitsberaubung
Objektiver Tatbestand:
Wer…
– einen anderen Menschen einsperrt oder auf anderer Weise der Freiheit beraubt
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
