Objektiver Tatbestand:
Wer fremde…
– Gebäude, Hütten, Betriebsstätten, Maschinen, Warenlager, Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft – oder Wasserfahrzeuge, Wälder, Heiden, Moore, land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
– in Brand setzt oder
– durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 10 Jahre
Verbrechen oder Vergehen?
Verbrechen
Versuch strafbar?
Ja
Kategorie: Straf- und Verfahresrecht (Besonderer Teil)
§303 – Sachbeschädigung
Objektiver Tatbestand:
Wer…
– rechtswidrig
– eine fremde Sache
– beschädigt (Substanzverletzung der Sache – Die Sache bleibt aber brauchbar)
– oder zerstört (Substanzverletzung der Sache – Die Sache ist nicht weiter brauchbar)
– oder wer das Erscheinungsbild einer fremden Sache erheblich und dauerhaft verändert.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 2 Jahr
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
§267 – Urkundenfälschung
Objektiver Tatbestand:
Wer…
– zur Täuschung im Rechtsverkehr
– eine unechte Urkunde herstellt oder
– eine echte Urkunde verfälscht oder
– eine unechte, oder verfälschte Urkunde gebraucht
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
§265a – Erschleichen von Leistungen
Objektiver Tatbestand:
Wer sich…
– die Leistung eines Automaten erschleicht oder
– die Leistung eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes erschleicht oder
– die Beförderung durch ein Verkehrsmittel erschleicht oder
– den Zutritt zu einer Veranstaltung erschleicht.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
§263 – Betrug
Objektiver Tatbestand:
Wer…
– in der Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen
– das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt,
– dass er durch Vorspiegelung falscher, oder durch Entstellung/Unterdrückung wahrer Tatsachen
einen Irrtum hervorruft oder unterhält.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 5 Jahren
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
§259 – Hehlerei
Objektiver Tatbestand:
Wer…
– eine Sache die
– eine andere Person aus einem rechtswidrigen Vermögensdelikt erlangt hat
– ankauft, oder sonst sich oder einem Dritten verschaft, verkauft, oder verkaufen hilft
– um sich oder einen Dritten zu bereichern.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 5 Jahren
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
§257 – Begünstigung
Objektiver Tatbestand:
Wer…
– einem anderen,
– der eine rechtswidrige Tat begangen hat
– in der Absicht Hilfe leistet
– im die Vorteil der Tat zu sichern.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 5 Jahren
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Nein
§255 – Räuberische Erpressung
Objektiver Tatbestand:
Wird…
– eine Erpressung durch
– Gewalt gegen eine Person, oder durch Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen.
Eine räuberische Erpressung ist eine Erpressung + Anwendung von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe nicht unter 1
Verbrechen oder Vergehen?
Verbrechen
Versuch strafbar?
Ja
§253 – Erpressung
Objektiver Tatbestand:
Wer…
– einen anderen Menschen
– rechtswidrig
– mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
– zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt
– und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines Anderen einen Nachteil zufügt
– um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern
Eine Erpressung ist also eine Nötigung + Nachteil am Vermögen des Opfers und Vorteil am Vermögen des Täters (Vermögensverfügung)
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 5 Jahren
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja
§252 – Räuberischer Diebstahl
Objektiver Tatbestand:
Wer …
– bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen
– gegen eine Person Gewalt ausübt, oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben droht
– um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu halten.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe nicht unter 1
Verbrechen oder Vergehen?
Verbrechen
Versuch strafbar?
Ja