§303 – Sachbeschädigung

Objektiver Tatbestand:
Wer…
– rechtswidrig
– eine fremde Sache
– beschädigt (Substanzverletzung der Sache – Die Sache bleibt aber brauchbar)
– oder zerstört (Substanzverletzung der Sache – Die Sache ist nicht weiter brauchbar)
– oder wer das Erscheinungsbild einer fremden Sache erheblich und dauerhaft verändert.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 2 Jahr
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja