Welche Regelungen gelten für das Bewachungsgewerbe?
Die Regelungen des WaffG gelten auch für das Bewachungsgewerbe. In §28 WaffG werden die waffenrechtlichen Bestimmungen zum Umgang mit Waffen für das Bewachungsgewerbe konkretisiert. Wenn ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen werden kann, kann n ein Bewachungsunternehmen und dessen Personal Waffenerwerben, besitzen und führen. Dies ist möglich, wenn besonders gefährdete Personen oder Objekte im Dienst gesichert werden. …