Sonstige Gegenstände

Zum einen gibt es die Tierabwehrsprays/Pfeffersprays, die keinen waffenrechtlichen Einschränkungen unterliegen und von jeder Person erworben und geführt werden dürfen. Sie sind jedoch auf Veranstaltungen, wie beispielsweise Demonstrationen verboten.
Reizstoffsprühgeräte dürfen nur von Personen ab dem 14. Lebensjahr erworben geführt werden. Diese müssen jedoch ein Prüfsiegel vorweisen und in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sein. Die Reizstoffsprühgeräte dürfen allerdings nicht auf Veranstaltungen wir beispielsweise auf der Kirmes mitgeführt werden. Des Weiteren muss immer ein Ausweis mitgeführt werden.
Den Taser dürfen nur Personen ab dem 18. Lebensjahr erwerben und führen. Dieser muss jedoch ein PTB-Prüfzeichen aufweisen und gesundheitlich unbedenklich sein. Ist dies nicht der Fall, ist es verboten ihn mitzuführen. Der Träger muss sich jederzeit ausweisen können. Außerdem ist das Mitführen auf Veranstaltungen verboten.