Zu den erlaubnisfreien Schusswaffen zählen die Spielzeugwaffen, Soft-Air-Waffen und Nachbildungen/Attrappen.
Bei Spielzeugwaffen werden Geschosse mit max. 0,5 Joule aus einem lauf verschossen. Sie verschießen Zündblättchen, -bänder, -ringe oder Knallkorken. Diese Spielzeugwaffe darf jede Person erwerben, besitzen und führen, außer sie sieht einer echten Feuerwaffe täuschend ähnlich, denn dann ist das Führen der Spielzeugwaffe verboten.
Bei Soft-Air-Waffen werden ebenfalls Geschosse mit max. 0,5 Joule aus dem lauf verschossen. Soft-Air-Waffen ab 0,5 Joule fallen unter die waffenrechtlichen Bestimmungen von Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen. Sehen sie täuschend echt wie Feuerwaffen aus, dann ist es verboten sie zu Führen.
Als Nachbildungen bezeichnet man Gegenstände, die nicht als Schusswaffe hergestellt worden sind und aus denen nicht geschossen werden kann. Sie haben nur die äußere Form einer Schusswaffe. Diese Nachbildungen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, außer sie sind mind. 50% kleiner als deren Original oder deutlich mit Neon-farben gekennzeichnet.