Wie müssen Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden?

Jede Person die eine Schusswaffe oder Munition besitzt, muss diese gegen Abhandenkommen oder durch die Wegnahme von unbefugten Dritten sichern. Die erlaubnisfreien Waffen (Luftdruckwaffen, Schlagstock) müssen mindestens in einen verschlossenen Behälter.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen (Kurzwaffen) müssen in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, welches mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht. Für Langwaffen oder mehr als 10 Kurzwaffen gelten strengere Maßgaben.
Munition die erlaubnispflichtig ist, muss in einem Stahlblechbehätlnis mit Schwenkriegelschloss, oder einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.
Außerdem müssen Schusswaffen und Munition grundsätzlich getrennt voneinander aufbewahrt werden. (Ausnahmen bei bestimmten Schutzbehältnissen)