Ausnahmen und Erlaubnispflichten
Für den Besitz/Erwerb, das Führen und Schießen einer Waffe gibt es laut §12 WaffG eine diverse Vielzahl an Ausnahmen.
Für den Besitz/Erwerb, das Führen und Schießen einer Waffe gibt es laut §12 WaffG eine diverse Vielzahl an Ausnahmen.