Was sind Schusswaffen?

Schusswaffen werden zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Markierung, zur Distanzinjektion oder zum Spiel oder Sport angewandt. Durch sie durchlaufen Geschosse.

Waffenrechtliche Bestimmungen:

Erwerb/Besitz:
– erlaubnispflichtig
– Waffenbesitzkarte
– fachgerechte Verwahrung + Sicherung gegen Wegnahme durch Unbefugte

Überlassen:
– nur an Berechtigte

Führen:
– erlaubnispflichtig
– “normaler” Waffenschein erforderlich
– falls kein Waffenschein vorliegt – Straftat-> Einziehung durch Behörde
– Ausweispflicht (Ausweis mitführen und auf Aufforder der Behörde vorzeigen)
– Führen auf besonderen öffentl. Veranstaltungen -> Ordnungswidrigkeit
– Führen auf Demonstrationen -> Straftat
– Ausnahme: Eine Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck, von einem Ort zu einem anderen zu transportieren

Schießen:
– erlaubnispflichtig
– nur mit Schießerlaubnisschein – sonst Ordnungswidrigkeit

Was sind PTB-Waffen?

Zu den PTB-Waffen gehören Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen. Dies sind in der Regel Pistole oder Revolver, die Reiz- oder andere Wirkstoffe, Platzpatronen oder pyrotechnische Ladungen verschießen. Das heißt also, dass dabei keine Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Sie sind aus diesem Grund keine Schusswaffen, jedoch sind sie als gleichgestellte Gegenstände einzuordnen. Die PTB-Waffen sind so gebaut, dass keine klassischen Geschosse verschossen werden können.
In Deutschland sind die PTB-Waffen nur mit einem Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zugelassen. Waffen ohne ein Prüfzeichen sind in Deutschland verboten und somit gilt dort jeglicher Umgang als verboten.

Waffenrechtliche Bestimmungen:

Erwerb/Besitz:
– erlaubnisfrei
– keine Waffenbesitzkarte erforderlich
– ab 18 Jahren – sonst Ordnungswidrigkeit
– fachgerechte Verwahrung + Sicherung gegen Wegnahme durch Unbefugte

Überlassen:
– nur an Berechtigte – sonst Ordnungswidrigkeit

Führen:
– erlaubnispflichtig
– kleiner Waffenschein erforderlich
– falls kein Waffenschein vorliegt – Straftat-> Einziehung durch Behörde
– Ausweispflicht (Ausweis mitführen und auf Aufforderung der Behörde vorzeigen)
– Führen auf besonderen öffentlichen Veranstaltungen -> Ordnungswidrigkeit
– Führen auf Demonstrationen -> Straftat

Schießen:
– erlaubnispflichtig
– nur mit Schießerlaubnisschein – sonst Ordnungswidrigkeit

Was sind Druckluft-, Federdruck-, und CO2-Waffen?

Hier handelt es sich um Waffen bei denen Geschosse durch einen lauf verschossen werden und die Bewegungsenergie bei Austritt aus dem Lauf max. 7,5 Joule beträgt. Diese Waffen zählen also zu den Schusswaffen, haben jedoch andere waffenrechtliche Bestimmungen.
Solche Waffen sind nur mit einem Siegel – „F im Fünfeck“ als Druckluft-, Federdruck-, oder CO2-Waffe einzuordnen.

Waffenrechtliche Bestimmungen:

Erwerb/Besitz:
– erlaubnisfrei
– keine Waffenbesitzkarte erforderlich
– ab 18 Jahren – sonst Ordnungswidrigkeit
– fachgerechte Verwahrung + Sicherung gegen Wegnahme durch Unbefugte

Überlassen:
– nur an Berechtigte – sonst Ordnungswidrigkeit

Führen:
– erlaubnispflichtig
– “normaler” Waffenschein erforderlich – kleiner Waffenschein reicht nicht
– falls kein Waffenschein vorliegt – Straftat-> Einziehung durch Behörde
– führen auf öffentlichen Veranstaltungen – Straftat
– führen auf Demonstration – Straftat

Schießen:
– erlaubnispflichtig
– nur mit Schießerlaubnisschein – sonst Ordnungswidrigkeit

Was ist ein Waffenschein?

Besitzt man den Waffenschein, ist man berechtigt eine Schusswaffe zu Führen.
Das Schießen ist nur mit einem gesonderten Schießerlaubnisschein gestattet. Der Waffenschein gilt max. 3 Jahre, kann aber bis zu zwei mal verlängert werden.

Voraussetzungen für den Besitz eines Waffenscheines:
– Volljährigkeit
– persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (Vorstrafen etc.)
– keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
– Waffensachkunde
– Haftpflichtversicherung
– besonderer Bedarf (Eine Person hat besonderen Bedarf, wenn sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leib oder Leben gefährdet ist, und dies durch das Führen einer Waffe verringert werden kann.)

Was ist ein kleiner Waffenschein?

Der Waffenschein berechtigt dich zum Führen einer PTB-Waffe. Das schießen ist jedoch nur mit einem gesonderten Schießerlaubnisschein gestattet.

Voraussetzungen zum Führen des kleinen Waffenscheines:
– Volljährigkeit
– persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (Vorstrafen etc.)
– keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder Geisteskrankheit
– fachgerechte Aufbewahrung der Waffen

Was ist eine Waffenbesitzkarte?

Der Erwerb und Besitz einer Waffe ist erlaubnispflichtig (Waffenbesitzkarte). Die Waffenbesitzkarte ist, wenn nicht direkt eine Waffe eingetragen wird 1 Jahr gültig. Wird eine Waffe eingetragen, ist die Waffenbesitzkarte solange gültig wie Voraussetzung für deren Besitz erfüllt sind.

Zu den Voraussetzungen zählen:
– Volljährigkeit
– Waffensachkunde
– persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (Vorstrafen etc.)
– keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
– Bedürfnis (z.B. Jäger, Sportschütze, etc.)

Welche Begriffe verwendet man im Umgang mit Waffen?

Besitzen: Eine Waffe oder Munition besitzt, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.
Überlassen: Wer einer anderen Person den Besitz über eine Waffe oder Munition einräumt (z.B. Übergeben)
Erwerben: Eine Waffe oder Munition erwirbt, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt. (z.B. durch Kauf, durch Ausleihen)
Führen: Eine Waffe oder Munition führt, wer die tatsächliche Gewalt außerhalb einer eigenen Wohnung, eigenen Geschäftsräumen, eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.
Schießen: Wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition verschießt, mit Patronen oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt, oder pyrotechnische Munition verschießt.

Was sind Waffen?

Waffen sind
1. Schusswaffen (Feuerwaffen, Luft- und Federdruckkwaffen, Wesentliche Teile von Schusswaffen)
2. Gleichgestellte Gegenstände (Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen, Armbrüste, Harpunen)
3. Tragbare Gegenstände – die zu Angriffs und Verteidigungszwecken bestimmt sind
4. Tragbare Gegenstände – die zu Angriffs und Verteidigungszwecken geeignet sind und im Gesetz genannt sind
Auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen, Spielzeuge, Kriegswaffen und Nachbildungen werden als Waffen eingestuft, haben dann aber spezielle waffenrechtliche Einschränkungen und Eigenschaften.
Grundsätzlich ist jeder Umgang mit Schusswaffen, Munition und gleichgestellten Gegenständen nicht gestattet – und erlaubnispflichtig.
Es gibt fünf wesentliche Erlaubnisse:
1. Waffenbesitzkarte
2. Munitionserwerbsschein
3. kleiner Waffenschein
4. Waffenschein
5. Schießerlaubnis