§249 – Raub
Objektiver Tatbestand: Wer … – mit Gewalt oder unter Androhung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, gegen eine andere Person – eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, – in der Absicht die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. (Man selber, oder ein Dritter möchte mit der Sache verfahren wie ein Eigentümer) Ein Raub ist …