§241 – Bedrohung

Objektiver Tatbestand:
Wer…
– einen anderen Menschen
– mit der Begehung eines gegen ihn oder einer ihm nahestehenden Person gerichteten
– Verbrechens bedroht
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Nein