Was versteht man unter den Begriffen „vorsätzlich“ und „fahrlässig“?

Das Handeln mit Wissen und Wollen in dem Bewusstsein, dass die Handlung wiederrechtlich ist, nennt man vorsätzliches Handeln. Die Person handelt beim vorsätzlichen Handeln also bewusst und in voller Absicht.

Das fahrlässige Handeln hingegen ist das Außer-Acht-lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Die Person handelt ohne Absicht, aber mit einer Unvorsichtigkeit.

Besitzdienerschaft – Besitzdiener

Was Besitzdienerschaft ist und wer Besitzdiener ist, ist in §855 BGB festgehalten.

Der Besitzdiener ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft einer Sache oder die Rechte für den Besitzer ausübt. Er ist dem Besitzer gegenüber weisungsgebunden. Der Besitzdiener muss immer im Sinne des Besitzers handeln. Wenn sich also der Besitzer mit einer Person treffen wollte, ist es nicht möglich die Person aus dem Gebäude zu verweisen.

Was ist Besitz und wer ist Besitzer?

Was Besitz ist und wer Besitzer ist, ist in §854 BGB festgehalten.

Besitzer ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache erwirbt und ausübt. Also die Person, die grade Zugriff auf eine Sache hat, ist automatisch der Besitzer.

Wenn eine Person sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Seeherrschaft besitzt, spricht man von Eigenbesitz.

Wenn eine Person die Sache beispielsweise verliehen hat ist jemand anders der Besitzer der Sache. Sowas nennt man Fremdbesitz.

Der Besitzer hat die tatsächliche Sachherrschaft und der Eigentümer hat die rechtliche Dachherrschaft.

Was ist Eigentum und wer ist Eigentümer?

Es wird laut 14 GG jedem Menschen das Recht auf Eigentum gewährleistet. Dies ist in §903 BGB festgehalten.
Eigentum ist das unbeschränkte Recht, d.h. man kann über eine Sache frei verfügen und auf diese einwirken. Außerdem kann man andere Personen von der Nutzung der Sache ausschließen.

Das Heißt also, der Eigentümer einer Sache, hat die rechtliche Sachherrschaft.

Wenn zwei Personen zusammen ein Auto kaufen, sind beide Personen Eigentümer. Also es können auch mehrere Personen Eigentümer sein.

 

Was ist eine Sache?

Die Definition des Begriffs „Sache“ findet man in §90 BGB. Der Begriff ist für den weiteren Verlauf zum Verständnis des Bürgerlichen Gesetzbuches sehr wichtig.

Bei dem Begriff handelt es sich nur um körperliche Gegenstände. Außerdem werden auch feste (Buch, Laptop, Stein, etc.), flüssige (Wasser, Spülmittel, etc.) oder gasförmige (Gas in einer Gasflasche) Gegenstände als Sache bezeichnet. Des Weiteren kann eine Sache sowohl beweglich als auch unbeweglich sein.

Tiere sind laut §90a keine Sachen, allerdings werden sie im BGB wie Sachen behandelt. Licht, Elektrizität, Wärme und der Körper eines lebenden Menschen sind auch keine Sachen.

Man kann an Sachen Eigentum und Besitz erlangen.

Definition Bürgerliches Recht

Da das Bürgerliche Recht Teil des Privatrechts ist, regelt es die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Privatpersonen – Bürger und Bürger. Es enthält Rechte und Pflichten, die sich auf alltägliche Vorgänge beziehen. Zu den Vorgängen gehören beispielsweise Käufe, Arbeitsverhältnisse oder Eigentumsverhältnisse. Alle rechtlichen Vorgaben sind im Bürgerlichen Recht zu finden.

Man unterteilt das bürgerliche Recht in:
-Allgemeinen Teil
-Schuldrecht
-Sachenrecht
-Erbrecht
-Familienrecht

Für die sachkundeprüfen wird auch das Wissen über einige Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches benötigt.

Rechte der Betroffenen

1. Bei erstmaliger Speicherung ist der Betroffene davon zu benachrichtigen.
2. Der Betroffene kann jederzeit die Informationen die über ihn gespeichert sind erfragen. (dafür kann auch eine Gebühr verlangt werden)
3. Die personenbezogenen Daten müssen berichtigt werden, wenn diese falsch sein sollten
4. Die personenbezogenen Daten müssen gesperrt werden, wenn die Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird.
5. Die personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden, wenn die Speicherung unzulässig war oder zur Erfüllung des Zwecks zur Speicherung nicht mehr notwendig ist.
6. Die personenbezogenen Daten dürfen ohne die Genehmigung des Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sollte einem Betroffenen durch die missbräuchliche Nutzung von seinen personenbezogenen Daten ein Schaden entstehen – ist die entsprechende verantwortliche Stelle zum Schadensersatz verpflichtet.

Kameraüberwachung

Es dürfen nur öffentlich zugängliche Räume mit Videoüberwachungen ausgestattet werden,

-wenn öffentliche Stellen dies zu ihrer Aufgabenerfüllung benötigen;
-wenn dadurch das Hausrecht wahrgenommen werden soll;
-wenn berechtigte Interessen wahrgenommen werden sollen und konkret festgelegte Zwecke verfolgt werden…
…und dadurch schutzwürdige Interessen von Personen nicht verletzt werden.

Hinweis auf eine Videoüberwachung muss erkennbar gemacht werden.

Wenn erhobene Daten einer Person zugeordnet werden, ist diese über die Verarbeitung und Nutzung zu benachrichtigen.

Ist der bestimmte Zweck erreicht, müssen die Aufnahmen umgehend gelöscht werden.

Öffentliche Bereiche dürfen mit Videoüberwachungen von Privatpersonen grundsätzlich nicht überwacht werden. Nur bei Ausnahmen mit Zustimmung der zuständigen Behörde.