Was ist Besitz und wer ist Besitzer?

Was Besitz ist und wer Besitzer ist, ist in §854 BGB festgehalten.

Besitzer ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache erwirbt und ausübt. Also die Person, die grade Zugriff auf eine Sache hat, ist automatisch der Besitzer.

Wenn eine Person sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Seeherrschaft besitzt, spricht man von Eigenbesitz.

Wenn eine Person die Sache beispielsweise verliehen hat ist jemand anders der Besitzer der Sache. Sowas nennt man Fremdbesitz.

Der Besitzer hat die tatsächliche Sachherrschaft und der Eigentümer hat die rechtliche Dachherrschaft.