Was ist Eigentum und wer ist Eigentümer?

Es wird laut 14 GG jedem Menschen das Recht auf Eigentum gewährleistet. Dies ist in §903 BGB festgehalten.
Eigentum ist das unbeschränkte Recht, d.h. man kann über eine Sache frei verfügen und auf diese einwirken. Außerdem kann man andere Personen von der Nutzung der Sache ausschließen.

Das Heißt also, der Eigentümer einer Sache, hat die rechtliche Sachherrschaft.

Wenn zwei Personen zusammen ein Auto kaufen, sind beide Personen Eigentümer. Also es können auch mehrere Personen Eigentümer sein.