Besitzdienerschaft – Besitzdiener

Was Besitzdienerschaft ist und wer Besitzdiener ist, ist in §855 BGB festgehalten.

Der Besitzdiener ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft einer Sache oder die Rechte für den Besitzer ausübt. Er ist dem Besitzer gegenüber weisungsgebunden. Der Besitzdiener muss immer im Sinne des Besitzers handeln. Wenn sich also der Besitzer mit einer Person treffen wollte, ist es nicht möglich die Person aus dem Gebäude zu verweisen.