Das Handeln mit Wissen und Wollen in dem Bewusstsein, dass die Handlung wiederrechtlich ist, nennt man vorsätzliches Handeln. Die Person handelt beim vorsätzlichen Handeln also bewusst und in voller Absicht.
Das fahrlässige Handeln hingegen ist das Außer-Acht-lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Die Person handelt ohne Absicht, aber mit einer Unvorsichtigkeit.