Rechte der Betroffenen

1. Bei erstmaliger Speicherung ist der Betroffene davon zu benachrichtigen.
2. Der Betroffene kann jederzeit die Informationen die über ihn gespeichert sind erfragen. (dafür kann auch eine Gebühr verlangt werden)
3. Die personenbezogenen Daten müssen berichtigt werden, wenn diese falsch sein sollten
4. Die personenbezogenen Daten müssen gesperrt werden, wenn die Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird.
5. Die personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden, wenn die Speicherung unzulässig war oder zur Erfüllung des Zwecks zur Speicherung nicht mehr notwendig ist.
6. Die personenbezogenen Daten dürfen ohne die Genehmigung des Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sollte einem Betroffenen durch die missbräuchliche Nutzung von seinen personenbezogenen Daten ein Schaden entstehen – ist die entsprechende verantwortliche Stelle zum Schadensersatz verpflichtet.