Besitzdienerschaft – Besitzdiener

Was Besitzdienerschaft ist und wer Besitzdiener ist, ist in §855 BGB festgehalten.

Der Besitzdiener ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft einer Sache oder die Rechte für den Besitzer ausübt. Er ist dem Besitzer gegenüber weisungsgebunden. Der Besitzdiener muss immer im Sinne des Besitzers handeln. Wenn sich also der Besitzer mit einer Person treffen wollte, ist es nicht möglich die Person aus dem Gebäude zu verweisen.

Was ist Besitz und wer ist Besitzer?

Was Besitz ist und wer Besitzer ist, ist in §854 BGB festgehalten.

Besitzer ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache erwirbt und ausübt. Also die Person, die grade Zugriff auf eine Sache hat, ist automatisch der Besitzer.

Wenn eine Person sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Seeherrschaft besitzt, spricht man von Eigenbesitz.

Wenn eine Person die Sache beispielsweise verliehen hat ist jemand anders der Besitzer der Sache. Sowas nennt man Fremdbesitz.

Der Besitzer hat die tatsächliche Sachherrschaft und der Eigentümer hat die rechtliche Dachherrschaft.

Was ist Eigentum und wer ist Eigentümer?

Es wird laut 14 GG jedem Menschen das Recht auf Eigentum gewährleistet. Dies ist in §903 BGB festgehalten.
Eigentum ist das unbeschränkte Recht, d.h. man kann über eine Sache frei verfügen und auf diese einwirken. Außerdem kann man andere Personen von der Nutzung der Sache ausschließen.

Das Heißt also, der Eigentümer einer Sache, hat die rechtliche Sachherrschaft.

Wenn zwei Personen zusammen ein Auto kaufen, sind beide Personen Eigentümer. Also es können auch mehrere Personen Eigentümer sein.

 

Was ist eine Sache?

Die Definition des Begriffs „Sache“ findet man in §90 BGB. Der Begriff ist für den weiteren Verlauf zum Verständnis des Bürgerlichen Gesetzbuches sehr wichtig.

Bei dem Begriff handelt es sich nur um körperliche Gegenstände. Außerdem werden auch feste (Buch, Laptop, Stein, etc.), flüssige (Wasser, Spülmittel, etc.) oder gasförmige (Gas in einer Gasflasche) Gegenstände als Sache bezeichnet. Des Weiteren kann eine Sache sowohl beweglich als auch unbeweglich sein.

Tiere sind laut §90a keine Sachen, allerdings werden sie im BGB wie Sachen behandelt. Licht, Elektrizität, Wärme und der Körper eines lebenden Menschen sind auch keine Sachen.

Man kann an Sachen Eigentum und Besitz erlangen.

Definition Bürgerliches Recht

Da das Bürgerliche Recht Teil des Privatrechts ist, regelt es die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Privatpersonen – Bürger und Bürger. Es enthält Rechte und Pflichten, die sich auf alltägliche Vorgänge beziehen. Zu den Vorgängen gehören beispielsweise Käufe, Arbeitsverhältnisse oder Eigentumsverhältnisse. Alle rechtlichen Vorgaben sind im Bürgerlichen Recht zu finden.

Man unterteilt das bürgerliche Recht in:
-Allgemeinen Teil
-Schuldrecht
-Sachenrecht
-Erbrecht
-Familienrecht

Für die sachkundeprüfen wird auch das Wissen über einige Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches benötigt.

Definition Bürgerliches Recht

Da das Bürgerliche Recht Teil des Privatrechts ist, regelt es die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Privatpersonen – Bürger und Bürger.  Es enthält Rechte und Pflichten, die sich auf alltägliche Vorgänge beziehen. Zu den Vorgängen gehören beispielsweise Käufe, Arbeitsverhältnisse oder Eigentumsverhältnisse. Alle rechtlichen Vorgaben sind im Bürgerlichen Recht zu finden.

 

Man unterteilt das bürgerliche Recht in:

  • Allgemeinen Teil
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht

Für die sachkundeprüfen wird auch das Wissen über einige Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches benötigt.