Da das Bürgerliche Recht Teil des Privatrechts ist, regelt es die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Privatpersonen – Bürger und Bürger. Es enthält Rechte und Pflichten, die sich auf alltägliche Vorgänge beziehen. Zu den Vorgängen gehören beispielsweise Käufe, Arbeitsverhältnisse oder Eigentumsverhältnisse. Alle rechtlichen Vorgaben sind im Bürgerlichen Recht zu finden.
Man unterteilt das bürgerliche Recht in:
- Allgemeinen Teil
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
Für die sachkundeprüfen wird auch das Wissen über einige Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches benötigt.