Bewachungsgewerbe – wie ist das definiert?

Ein Gewerbe übt aus, wer eine selbstständige Tätigkeit ausübt.

Beim Bewachungsgewerbe wir ausgeübt, wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum von fremden Personen schützen will. Dazu gehört unter anderem die Bewachung von Objekten, Personenschutz, Veranstaltungsschutz, Geld- und Werttransport und viele weitere Tätigkeitsfelder.

Um diese Tätigkeiten ausführen zu können, muss eine sogenannte Bewachungserlaubnis beim Ordnungsamt beantragt werden.

Was ist das Gewerberecht?

Jedem Menschen ist es gestattet den Beruf oder das Gewerbe auszuüben welches er möchte.

In der Gewerbeordnung (GewO) sind rechtliche Vorgaben, die bei der Gründung und Führung eines Gewerbes beachtet werden müssen. Besonders bei einem Bewachungsgewerbe muss neben der Gewerbeordnung auch die Bewachungsverordnung (BewachV) beachtet werden.

So wird die Gewerbelandschaft „geordnet“.

Artikel 14 – Grundgesetz (GG) – Recht auf Eigentum

Dieser Artikel soll Aussagen, dass es Eigentum und somit auch Besitz gibt. Mit dem Eigentum kann man so verfahren wie an möchte. Es sind nicht nur Sachen geschützt, sondern auch geistiges Eigentum wie beispielsweise Urheberrechte. Das Eigentum darf jedoch nur zum Wohle der Allgemeinheit eingesetzt werden. Nicht im Sinne des Gesetzgebers ist also beispielsweise das Stören der Nachbarn durch laute Musik.

Artikel 13 -Grundgesetz (GG) – Unverletzlichkeit der Wohnung

Der Besitzer einer Wohnung darf frei entscheiden, wer die Wohnung betreten darf. Es dürfen also keine anderen Personen in die Wohnung, außer der Besitzer erlaubt es.

Beispielsweise eine Hausdurchsuchung darf also nur mit einer Genehmigung oder eines bestimmten Grundes durchgeführt werden. Es darf also auch der Polizei der Zutritt in die Wohnung verwehrt werden.

Was ist eine Wohnung?
-> Räume der Privatsphäre, die dem Wohnzweck bestimmt sind
-> Damals auch Geschäfts- und Betriebsräume

Grundrechte

Grundrechte ergeben sich aus Menschenrechten (Rechte aller Menschen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) und Bürgerrechten (Rechte nur für deutsche Staatsangehörige Bürger). Vor allem gilt dies für Menschen gegen Eingriffe des Staates, aber auch im Umgang mit anderen Menschen (Drittwirkung). Sicherheitsmitarbeiter, die im Dienst sind müssen also das Grundgesetz beachten.

In Deutschland bilden die Grundrechte das Grundgesetz.

Durch Artikel 79 Abs. 3 ist die Beständigkeit dieses Gesetzes garantiert. Diese sogenannte Ewigkeitsklausel garantiert, dass der föderalistische Aufbau, sowie die Grundrechte von Artikel 1 bis 20 unveränderbar sind.

Welches Gesetz gilt?

Wenn zwei Gesetze zwei unterschiedliche Aussagen aufweisen, gilt immer das höherstehende Gesetz.

-> Bundesrecht (z.B. Grundgesetz) bricht Recht des Bundeslandes (z.B. Nordrhein-Westfalen)
ODER
-> Spezielles Recht (z.B. Sachbeschädigung durch Brandstiftung) bricht allgemeines Recht (z.B. Sachbeschädigung)
ODER
-> Jüngeres Recht (neuere Gesetze) bricht älteres Gesetz (ältere Gesetze)

Hoheitliche Rechte

Hoheitliche Rechte besitzt nur der Staat, d.h. die Polizei oder das Ordnungsamt kann auf diese Rechte zurückgreifen.

Normalen Sicherheitsmitarbeitern stehen hoheitliche Rechte nicht zur Verfügung. Es gibt jedoch Ausnahmen beim Schutz von Bundeswehrflächen, Flughäfen oder Atomkraftwerken, aber auch dann sind diese Rechte konkret festgelegt.

Die Polizei ist größtenteils für die öffentliche Sicherheit zuständig, beispielsweise bei Verkehrskontrollen, jedoch kann sie auch im privaten Bereich tätig sein wie zum Beispiel bei Durchsuchungsbefehlen oder bei Gefahr im Verzuge. Sie besitzen also hoheitliche Rechte und müssen alle Straftaten nach dem sogenannten „Legalitätsprinzip“ verfolgen.

Für die private Sicherheit sind nur Sicherheitsmitarbeiter zuständig, sie sind also nicht für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig und besitzen aus diesem Grund auch kein hoheitliches Recht. Sie kommen beispielsweise in Diskotheken zum Einsatz. Private Wachpersonen können sogar nach dem sogenannten „Opportunitätsprinzip“ Straftaten verfolgen, müssen es jedoch nicht tun.