Grundrechte

Grundrechte ergeben sich aus Menschenrechten (Rechte aller Menschen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) und Bürgerrechten (Rechte nur für deutsche Staatsangehörige Bürger). Vor allem gilt dies für Menschen gegen Eingriffe des Staates, aber auch im Umgang mit anderen Menschen (Drittwirkung). Sicherheitsmitarbeiter, die im Dienst sind müssen also das Grundgesetz beachten.

In Deutschland bilden die Grundrechte das Grundgesetz.

Durch Artikel 79 Abs. 3 ist die Beständigkeit dieses Gesetzes garantiert. Diese sogenannte Ewigkeitsklausel garantiert, dass der föderalistische Aufbau, sowie die Grundrechte von Artikel 1 bis 20 unveränderbar sind.