Hoheitliche Rechte besitzt nur der Staat, d.h. die Polizei oder das Ordnungsamt kann auf diese Rechte zurückgreifen.
Normalen Sicherheitsmitarbeitern stehen hoheitliche Rechte nicht zur Verfügung. Es gibt jedoch Ausnahmen beim Schutz von Bundeswehrflächen, Flughäfen oder Atomkraftwerken, aber auch dann sind diese Rechte konkret festgelegt.
Die Polizei ist größtenteils für die öffentliche Sicherheit zuständig, beispielsweise bei Verkehrskontrollen, jedoch kann sie auch im privaten Bereich tätig sein wie zum Beispiel bei Durchsuchungsbefehlen oder bei Gefahr im Verzuge. Sie besitzen also hoheitliche Rechte und müssen alle Straftaten nach dem sogenannten „Legalitätsprinzip“ verfolgen.
Für die private Sicherheit sind nur Sicherheitsmitarbeiter zuständig, sie sind also nicht für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig und besitzen aus diesem Grund auch kein hoheitliches Recht. Sie kommen beispielsweise in Diskotheken zum Einsatz. Private Wachpersonen können sogar nach dem sogenannten „Opportunitätsprinzip“ Straftaten verfolgen, müssen es jedoch nicht tun.