Ein Gewerbe übt aus, wer eine selbstständige Tätigkeit ausübt.
Beim Bewachungsgewerbe wir ausgeübt, wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum von fremden Personen schützen will. Dazu gehört unter anderem die Bewachung von Objekten, Personenschutz, Veranstaltungsschutz, Geld- und Werttransport und viele weitere Tätigkeitsfelder.
Um diese Tätigkeiten ausführen zu können, muss eine sogenannte Bewachungserlaubnis beim Ordnungsamt beantragt werden.