Hoheitliche Rechte

Hoheitliche Rechte besitzt nur der Staat, d.h. die Polizei oder das Ordnungsamt kann auf diese Rechte zurückgreifen.

Normalen Sicherheitsmitarbeitern stehen hoheitliche Rechte nicht zur Verfügung. Es gibt jedoch Ausnahmen beim Schutz von Bundeswehrflächen, Flughäfen oder Atomkraftwerken, aber auch dann sind diese Rechte konkret festgelegt.

Die Polizei ist größtenteils für die öffentliche Sicherheit zuständig, beispielsweise bei Verkehrskontrollen, jedoch kann sie auch im privaten Bereich tätig sein wie zum Beispiel bei Durchsuchungsbefehlen oder bei Gefahr im Verzuge. Sie besitzen also hoheitliche Rechte und müssen alle Straftaten nach dem sogenannten „Legalitätsprinzip“ verfolgen.

Für die private Sicherheit sind nur Sicherheitsmitarbeiter zuständig, sie sind also nicht für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig und besitzen aus diesem Grund auch kein hoheitliches Recht. Sie kommen beispielsweise in Diskotheken zum Einsatz. Private Wachpersonen können sogar nach dem sogenannten „Opportunitätsprinzip“ Straftaten verfolgen, müssen es jedoch nicht tun.

Definition Privates Sicherheitsmonopol

Das private Sicherheitsmonopol liegt in Händen des privaten Sicherheitsgewerbes. Für die Sicherheit auf privaten Veranstaltungen sorgt ein Sicherheitsdienst.

Die Sicherheitsdienstmitarbeiter werden auf Grundlage der Jedermannsrechte, Besitzdienerrechte und Rechtfertigungsgründe tätig, diese Rechte stehen auch jeder anderen Person in Deutschland zu.

 

Definition Gewaltmonopol

Wer im Besitz des Gewaltmonopols ist, ist dazu berechtigt körperliche Gewalt anzuwenden.
In Deutschland gilt dies meist nur für staatliche Organe wie zum Beispiel der Polizei. Für Privatpersonen ist die körperliche Gewalt also verboten, außer eine Privatperson handelt aus Notwehr bzw. Notstandsituation, oder aus Besitzwehr bzw. Besitzkehr.

Definition des Rechts

Aus der Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und Normen einer Gesellschaft, die zusammen ein System bilden, ergibt sich das Recht. Und auch Gerichtsurteile (die sogenannte Rechtsprechung) wirken mit. Das Ziel dieses Rechtsystems ist, dass das Zusammenleben der Menschen in Deutschland funktioniert.

Zu den Rechten gehören unteranderem das Strafgesetzbuch (StGB), das Grundgesetz (GG) und auch andere Rechtsbereiche wie beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

 

Das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Unter dem Punkt versteht man die Gesamtheit der Gesetze, Vorschriften und ungeschriebenen Rechte im Allgemeinen, die die Grundlage des menschlichen Zusammenlebens in der Öffentlichkeit bilden.

Durch die öffentliche Sicherheit ist die Unverletzbarkeit des deutschen Rechts, die Funktionsfähigkeit des Staates und der individuellen Rechtgüter garantiert.

Durch die öffentliche Ordnung hingegen werden alle ungeschriebenen Regeln des täglichen, menschlichen Zusammenlebens garantiert.

Föderalismus – Föderales System

Föderalismus ist der Begriff für mehrere Organisationseinheiten die ein Ganzes bilden. Auf das politische System von Deutschland übertragen bedeutet es, dass die Bundesrepublik Deutschland in 16 Bundesländer unterteilt ist. Die einzelnen Bundesländer besitzen eigene Regierungen und erlassen eigene Gesetze auf Landesebene. Die Polizei wird neben der Bundespolizei auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Föderalismus ist daher das Zusammenwirken von Bund und Bundesländern.

BundeslandLandeshauptstadt
Nordrhein-WestfalenDüsseldorf
NiedersachsenHannover
BayernMünchen
Reinland-PfalzMainz
HessenWiesbaden
SaarlandSaarbrücken
BerlinBerlin
BrandenburgPotsdam
Schleswig-HolsteinKiel
Mecklenburg-VorpommernSchwerin
ThüringenErfurt
SachsenDresden
Sachsen-AnhaltMagdeburg
BremenBremen
Baden-WürttembergStuttgart
HamburgHamburg

Definition Staat

Laut Definition besteht ein Staat aus drei wesentlichen Bestandteilen, dem Land, dem Volk und der Verfassung. Die Verfassung ist in Deutschland das Grundgesetz GG und stellt somit ein wichtiges Dokument des Staates dar. Ein Volk besteht aus viele Menschen, die an der Gründung eines Staates interessiert sind. Das Land ist eine Fläche bzw. ein Gebiet auf der Erde.

Staat: Land, Volk, Verfassung

Wichtig: Sollte eines der 3 Kriterien nicht erfüllt sein (Land, Volk, Verfassung) ist das System kein Staat. Allgemein lässt sich zusammenfassen, dass ein Staat ein politisches System ist, das das Zusammenleben einer Gruppe /Gemeinschaft von Menschen in einem definierten Gebiet dauerhaft regeln und ermöglichen soll. Insgesamt gibt es 194 anerkannte Staaten auf unserer Erde.

Öffentliches und privates Recht

Im privaten Recht werden die Verhältnisse zwischen Bürgern und Bürgern geregelt. Beide Parteien sind dabei rechtlich gleichgestellt. Dies nennt man Koordinationsprinzip. Beispiele aus dem privaten Recht sind das Bürgerliche Gesetzbuch BGB, Erbrecht, Familienrecht usw.

Bürger ↔ Bürger
(
Koordinationsprinzip)


Im öffentlichen Recht werden dagegen alle Verhältnisse zwischen dem Staat und Bürgern geregelt. Anders wie im privaten Recht ist der Staat dem Bürger übergeordnet. Dieses System nennt man Subordinationsprinzip. Ein Beispiel hierfür ist das Strafrecht.

Staat

Bürger
(
Subordinationsprinzip)

Gewaltenteilung

Die Gewalt des Staates wird durch die Gewaltenteilung auf mehrere Institutionen verteilt. In Deutschland wird die Gewalt / Macht in die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (ausführende Gewalt) und die Judikative (rechtsprechende Gewalt) aufgeteilt.

Gegenseitige Kontrolle

Ziel der Gewaltenteilung ist die gegenseitige Kontrolle der Gewalten. Dies soll verhindern, dass einzelne Institutionen ihre Macht missbrauchen bzw. ausnutzen können wie z.B. in einer Diktatur.

Legislative: Bundestag, Landtag = Beschließen und verabschieden Gesetze.
Judikative: Landgericht, Amtsgericht, Bundesgericht = Sprechen Urteile auf Grundlage der geltenden Gesetzgebung aus.
Exekutive: Polizei, Verwaltung (Ämter), Staatsanwaltschaft = Handeln auf Grundlage der erlassenen und geltenden Gesetze und schützen diese.

Public Private Partnership (PPP)

Aus dem Englischen übersetzt bedeutet Public Private Partnership eine öffentlich-private Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen wie z.B. die Polizei und privaten Sicherheitsdiensten. Diese Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und privaten Stellen ist stets vertraglich geregelt. Sin und Zweck dieser Kooperation ist die Schließung der Lücke zwischen öffentlicher und privater Sicherheit. Damit soll der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beigetragen sowie ein bestmögliches Sicherheitsgefühl bei den Menschen erreicht werden.

Public Private Partnership in der Praxis

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Public Private Partnership PPP Zusammenarbeit ist ein Sicherheitsmitarbeiter, der auf einer Großveranstaltung wie Karneval, den Verkehr im öffentlichen Raum regelt. Dies kann der Sicherheitsmitarbeiter (SMA) aber nur nach vorheriger Absprache mit dem Ordnungsamt durchführen.