Aus der Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und Normen einer Gesellschaft, die zusammen ein System bilden, ergibt sich das Recht. Und auch Gerichtsurteile (die sogenannte Rechtsprechung) wirken mit. Das Ziel dieses Rechtsystems ist, dass das Zusammenleben der Menschen in Deutschland funktioniert.
Zu den Rechten gehören unteranderem das Strafgesetzbuch (StGB), das Grundgesetz (GG) und auch andere Rechtsbereiche wie beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).