Definition Gewaltmonopol

Wer im Besitz des Gewaltmonopols ist, ist dazu berechtigt körperliche Gewalt anzuwenden.
In Deutschland gilt dies meist nur für staatliche Organe wie zum Beispiel der Polizei. Für Privatpersonen ist die körperliche Gewalt also verboten, außer eine Privatperson handelt aus Notwehr bzw. Notstandsituation, oder aus Besitzwehr bzw. Besitzkehr.