Man unterscheidet das Strafgesetzbuch in den allgemeinen Teil (§1-79b) und in den besonderen Teil (§80-358).
Im allgemeinen Teil sind die allgemeinen Vorschriften zur Beurteilung von Straftaten vorgegeben.
Im besonderen Teil sind alle Straftaten aufgelistet die es gibt. Hier befindet sich auch der Tatbestand (das was gemacht werden muss, damit eine Straftat vorliegt), sowie die Art und der Umfang der Bestrafung der Tat.
Andere Straftaten findet man jedoch auch in Nebengesetzen.
Eine wichtige Rolle spielt die vorläufige Festnahme eine große Rolle (§127 StOP).