Keine Strafe ohne Gesetz

Nach §1 StGB darf es keine Strafe ohne Gesetz geben. Eine Person kann also nicht bestraft werden, wenn es kein Gesetz gibt welches die Handlung beschreibt und unter Strafe stellt.
Man kann also auch nicht für eine Tat im Nachhinein bestraft werden, wenn diese erst nach der Tat in den Katalog des Strafgesetzbuches aufgenommen worden ist (das sogenannte Rückwirkungsverbot).