Was sind PTB-Waffen?

Zu den PTB-Waffen gehören Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen. Dies sind in der Regel Pistole oder Revolver, die Reiz- oder andere Wirkstoffe, Platzpatronen oder pyrotechnische Ladungen verschießen. Das heißt also, dass dabei keine Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Sie sind aus diesem Grund keine Schusswaffen, jedoch sind sie als gleichgestellte Gegenstände einzuordnen. Die PTB-Waffen sind so gebaut, dass keine klassischen Geschosse verschossen werden können.
In Deutschland sind die PTB-Waffen nur mit einem Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zugelassen. Waffen ohne ein Prüfzeichen sind in Deutschland verboten und somit gilt dort jeglicher Umgang als verboten.

Waffenrechtliche Bestimmungen:

Erwerb/Besitz:
– erlaubnisfrei
– keine Waffenbesitzkarte erforderlich
– ab 18 Jahren – sonst Ordnungswidrigkeit
– fachgerechte Verwahrung + Sicherung gegen Wegnahme durch Unbefugte

Überlassen:
– nur an Berechtigte – sonst Ordnungswidrigkeit

Führen:
– erlaubnispflichtig
– kleiner Waffenschein erforderlich
– falls kein Waffenschein vorliegt – Straftat-> Einziehung durch Behörde
– Ausweispflicht (Ausweis mitführen und auf Aufforderung der Behörde vorzeigen)
– Führen auf besonderen öffentlichen Veranstaltungen -> Ordnungswidrigkeit
– Führen auf Demonstrationen -> Straftat

Schießen:
– erlaubnispflichtig
– nur mit Schießerlaubnisschein – sonst Ordnungswidrigkeit