Was sind Druckluft-, Federdruck-, und CO2-Waffen?

Hier handelt es sich um Waffen bei denen Geschosse durch einen lauf verschossen werden und die Bewegungsenergie bei Austritt aus dem Lauf max. 7,5 Joule beträgt. Diese Waffen zählen also zu den Schusswaffen, haben jedoch andere waffenrechtliche Bestimmungen.
Solche Waffen sind nur mit einem Siegel – „F im Fünfeck“ als Druckluft-, Federdruck-, oder CO2-Waffe einzuordnen.

Waffenrechtliche Bestimmungen:

Erwerb/Besitz:
– erlaubnisfrei
– keine Waffenbesitzkarte erforderlich
– ab 18 Jahren – sonst Ordnungswidrigkeit
– fachgerechte Verwahrung + Sicherung gegen Wegnahme durch Unbefugte

Überlassen:
– nur an Berechtigte – sonst Ordnungswidrigkeit

Führen:
– erlaubnispflichtig
– “normaler” Waffenschein erforderlich – kleiner Waffenschein reicht nicht
– falls kein Waffenschein vorliegt – Straftat-> Einziehung durch Behörde
– führen auf öffentlichen Veranstaltungen – Straftat
– führen auf Demonstration – Straftat

Schießen:
– erlaubnispflichtig
– nur mit Schießerlaubnisschein – sonst Ordnungswidrigkeit