Was ist ein Waffenschein?

Besitzt man den Waffenschein, ist man berechtigt eine Schusswaffe zu Führen.
Das Schießen ist nur mit einem gesonderten Schießerlaubnisschein gestattet. Der Waffenschein gilt max. 3 Jahre, kann aber bis zu zwei mal verlängert werden.

Voraussetzungen für den Besitz eines Waffenscheines:
– Volljährigkeit
– persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (Vorstrafen etc.)
– keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
– Waffensachkunde
– Haftpflichtversicherung
– besonderer Bedarf (Eine Person hat besonderen Bedarf, wenn sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leib oder Leben gefährdet ist, und dies durch das Führen einer Waffe verringert werden kann.)