Schusswaffen werden zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Markierung, zur Distanzinjektion oder zum Spiel oder Sport angewandt. Durch sie durchlaufen Geschosse.
Waffenrechtliche Bestimmungen:
Erwerb/Besitz:
– erlaubnispflichtig
– Waffenbesitzkarte
– fachgerechte Verwahrung + Sicherung gegen Wegnahme durch Unbefugte
Überlassen:
– nur an Berechtigte
Führen:
– erlaubnispflichtig
– “normaler” Waffenschein erforderlich
– falls kein Waffenschein vorliegt – Straftat-> Einziehung durch Behörde
– Ausweispflicht (Ausweis mitführen und auf Aufforder der Behörde vorzeigen)
– Führen auf besonderen öffentl. Veranstaltungen -> Ordnungswidrigkeit
– Führen auf Demonstrationen -> Straftat
– Ausnahme: Eine Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck, von einem Ort zu einem anderen zu transportieren
Schießen:
– erlaubnispflichtig
– nur mit Schießerlaubnisschein – sonst Ordnungswidrigkeit