Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Wenige andere Verstöße werden sogar als Straftat behandelt und dementsprechend strafrechtlich verfolgt.
Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Wenige andere Verstöße werden sogar als Straftat behandelt und dementsprechend strafrechtlich verfolgt.