- Bei erstmaliger Speicherung ist der Betroffene davon zu benachrichtigen.
- Der Betroffene kann jederzeit die Informationen die über ihn gespeichert sind erfragen. (dafür kann auch eine Gebühr verlangt werden)
- Die personenbezogenen Daten müssen berichtigt werden wenn diese falsch sein sollten
- Die personenbezogenen Daten müssen gesperrt werden wenn die Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird.
- Die personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden wenn die Speicherung unzulässig war oder zur Erfüllung des Zwecks zur Speicherung nicht mehr notwendig ist.
- Die personenbezogenen Daten dürfen ohne die Genehmigung des Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Sollte einem Betroffenen durch die missbräuchliche Nutzung von seinen personenbezogenen Daten ein Schaden entstehen – ist die entsprechende verantwortliche Stelle zum Schadensersatz verpflichtet.