Verbrechen und Vergehen

Straftaten bei denen die geringste Strafe 1 Jahr Freiheitsstrafe oder mehr beträgt sind Verbrechen. Hier ist auch nur der Versuch diese Straftat zu begehen strafbar. Ein Verbrechen ist immer ein Offizialdelikt. Mord gehört beispielsweise zum Verbrechen.

Straftaten bei denen die geringste Strafe weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe beträgt sind Vergehen. Hier ist der Versuch dieser Straftat nur dann strafbar, wenn dies im jeweiligen Paragraphen festgehalten ist. Nötigungen und Diebstahl gehören beispielsweise zum Vergehen.