Personenbezogene Daten

Dies sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

Personenbezogene daten sind beispielsweise:
-Geschlecht
-Größe
-Haarfarbe
-Name und Adresse
-Telefonnummer

Besonders sensible personenbezogene Daten sind beispielsweise:
-Politische Meinung
-Sexuelle Orientierung
-Gesundheitliche Daten
-Religion
-Ethnische Herkunft

Umgang mit Daten

Das Erfassen und Erheben ist das Beschaffen von daten über betroffene
Das Verarbeiten ist das Speichern, Ändern, Übermitteln, Sperren oder löschen personenbezogener Daten.
Das Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener daten außer Verarbeitung.
Das Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten, sodass diese nur mit hohem Aufwand einer natürlichen Person zugeordnet werden können.
Das Pseudonymisieren ist das ersetzen des Namens oder anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen (z.B. statt Benutzername mit Vor- und Nachname, eine mehrstellige Zufallszahl).

Was ist Datenschutz

Der Datenschutz dient zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung (Weitergabe, Missbrauch für Spam, etc.)

Der Datenschutz ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgehalten. Es müssen sich sowohl nicht öffentliche Stellen als auch öffentliche Stellen an den Datenschutz halten.

Es soll die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte der Menschen geschützt werden. Neben Privatpersonen werden auch andere Firmen und Gesellschaften in den Schutz gestellt.

Rechte der Betroffenen

  1. Bei erstmaliger Speicherung ist der Betroffene davon zu benachrichtigen.
  2. Der Betroffene kann jederzeit die Informationen die über ihn gespeichert sind erfragen. (dafür kann auch eine Gebühr verlangt werden)
  3. Die personenbezogenen Daten müssen berichtigt werden wenn diese falsch sein sollten
  4. Die personenbezogenen Daten müssen gesperrt werden wenn die Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird.
  5. Die personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden wenn die Speicherung unzulässig war oder zur Erfüllung des Zwecks zur Speicherung nicht mehr notwendig ist.
  6. Die personenbezogenen Daten dürfen ohne die Genehmigung des Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sollte einem Betroffenen durch die missbräuchliche Nutzung von seinen personenbezogenen Daten ein Schaden entstehen – ist die entsprechende verantwortliche Stelle zum Schadensersatz verpflichtet.

Kameraüberwachung

Es dürfen nur öffentlich zugängliche Räume mit Videoüberwachungen ausgestattet werden,

wenn öffentliche Stellen dies zu ihrer Aufgabenerfüllung benötigen;

wenn dadurch das Hausrecht wahrgenommen werden soll;

wenn berechtigte Interessen wahrgenommen werden sollen und konkret festgelegte Zwecke verfolgt werden…

…und dadurch schutzwürdige Interessen von Personen nicht verletzt werden.

Hinweis auf eine Videoüberwachung muss erkennbar gemacht werden.

Wenn erhobene Daten einer Person zugeordnet werden, ist diese über die Verarbeitung und Nutzung zu benachrichtigen.

Ist der bestimmte Zweck erreicht, müssen die Aufnahmen umgehend gelöscht werden.

Öffentliche Bereiche dürfen mit Videoüberwachungen von Privatpersonen grundsätzlich nicht überwacht werden. Nur bei Ausnahmen mit Zustimmung der zuständigen Behörde.

 

Erhebung für fremde Zwecke

Die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn…

…ein schutzwürdiges Interesse des betroffenen nicht überwiegt

…die daten allgemein zugänglich sind.