Täterschaften – Alleintäter, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe

Alleintäter sind Personen, die eine Straftat alleine begehen.
Mittäter sind Personen, die gemeinsam eine Straftat begehen und am Taterfolg interessiert sind.

Stiftet eine Person eine andere Person dazu an eine Straftat zu begehen, wird die Person genauso bestraft, als hätte er die Straftat selbst begangen. Diese Straftat wird durch die psychische Beeinflussung hervorgerufen (z.B. Überreden, Bezahlung).

Unterstützt eine Person die andere Person bei einer Straftat so wird diese ebenfalls, milder als der Täter, bestraft. Solche Hilfe ist entweder physisch (aktive Hilfe) oder psychisch (motivieren/bestärken).