Verwirklicht eine Person seine Vorstellungen einer Straftat, so stellt dies ein Versuch einer Straftat dar.
Bei Verbrechen ist der Versuch immer strafbar, bei Vergehen nur wenn dies im Gesetzbuch geschrieben steht.
Straffrei sind Handlungen zur Vorbereitung einer Straftat, wie das Planen und Vorbereiten. Wenige Ausnahmen können auch anders ausgehen.