§6 DGUV Vorschrift 23 – Übernahme von Wach- und Sicherungsaufgaben

Ein Bewachungsauftrag darf erst übernommen werden, wenn eine eventuelle Gefahrenstelle im und am Objekt beseitigt oder ausreichend abgesichert sind. Die Aufgaben der Mitarbeiter und eventuelle Nebentätigkeiten müssen schriftlich festgelegt werden.