§229 – fahrlässige Körperverletzung

Objektiver Tatbestand:
Wer…
– eine Körperverletzung an einer anderen Person durch Fahrlässigkeit verursacht-
Subjektiver Tatbestand:
Fahrlässigkeit
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Nein