§226 – schwere Körperverletzung

Objektiver Tatbestand:
Wenn eine Körperverletzung zur Folge hat, dass das Opfer…
– das Sehvermögen auf einen oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
– ein wichtiges Glied des Körpers verliert (z.B. Bein) oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann
– in erheblicher Weise dauernd entstellt wird, in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung verfällt
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahre
Verbrechen oder Vergehen?
Verbrechen
Versuch strafbar?
Ja

Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung
– bei der gefährlichen Körperverletzung kommt es auf die Art und Weise der Durchführung einer Körperverletzung an
– die schwere Körperverletzung beschreibt die Folgen einer Körperverletzung