-> 40 Stunden – Unterrichtung: Mit dieser Unterrichtung darf man als Mitarbeiter bei einem Sicherheitsunternehmen arbeiten.
Verboten ist es als Türsteher, als Citystreife, im Schutz vor Ladendieben oder in Flüchtlingsunterkünften tätig zu sein.
-> 80 Stunden – Unterrichtung: Diese Unterrichtung war nötig für Personen die ein Sicherheitsgewerbe eröffnen wollten. Jetzt wird dafür die Sachkundeprüfung benötigt.
-> Sachkundeprüfungen nach §34a GewO: Mit der Sachkundeprüfung darf man sowohl als Unternehmer als auch als Mitarbeiter in einem Sicherheitsunternehmen tätig sein. Im schriftlichen Teil dauert diese Prüfung allerhöchstens 120 Minuten, wenn dieser Teil erfolgreich abgeschlossen wurde, erfolgt eine mündliche Prüfung die in der Regel ca. 15 Minuten dauert. Besteht man beide Prüfungen, so erhält man selbstverständlich den Sachkundenachweis. Mit diesem Nachweis darf man an Veranstaltungen tätig sein, bei denen man in der 40 Stunden – Unterrichtung nicht tätig sein darf.
-> Ausnahmen: Es gibt Personengruppen die keinen Sachkundenachweis mehr benötigen:
o Personen , die mindestens eine Ausbildung im mittleren Polizei-, Justizvollzugs- oder Zolldienst absolviert haben;
o Personen, die Feldjäger bei der Bundeswehr waren oder sind;
o Fachkräfte für Schutz und Sicherheit;
o Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte;
o Werkschutzfachkräfte und Werkschutzmeister;
o Personen, die vor dem 01. Januar 2003 min. 3 Jahre ohne Unterbrechung im Sicherheitsbereich tätig waren.