Besitzen: Eine Waffe oder Munition besitzt, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.
Überlassen: Wer einer anderen Person den Besitz über eine Waffe oder Munition einräumt (z.B. Übergeben)
Erwerben: Eine Waffe oder Munition erwirbt, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt. (z.B. durch Kauf, durch Ausleihen)
Führen: Eine Waffe oder Munition führt, wer die tatsächliche Gewalt außerhalb einer eigenen Wohnung, eigenen Geschäftsräumen, eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.
Schießen: Wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition verschießt, mit Patronen oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt, oder pyrotechnische Munition verschießt.