Der Erwerb und Besitz einer Waffe ist erlaubnispflichtig (Waffenbesitzkarte). Die Waffenbesitzkarte ist, wenn nicht direkt eine Waffe eingetragen wird 1 Jahr gültig. Wird eine Waffe eingetragen, ist die Waffenbesitzkarte solange gültig wie Voraussetzung für deren Besitz erfüllt sind.
Zu den Voraussetzungen zählen:
– Volljährigkeit
– Waffensachkunde
– persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (Vorstrafen etc.)
– keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
– Bedürfnis (z.B. Jäger, Sportschütze, etc.)