Unfallverhütungsvorschriften dienen der Vorbeugung und Verhinderung von Unfällen. Sie werden von der Berufsgenossenschaft erstellt. Genossenschaften, die für den Sicherheitsbereich zuständig sind, nennt man Verwaltungsgenossenschaften. Sie sind die Unfallversicherungsträger (Krankenkassen für Arbeitsunfälle).
Unfallverhütungsvorschriften = Rechtsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften müssen von jeder Person beachtet werden.
Wesentliche Unfallverhütungsvorschriften für den Sicherheitsbereich sind:
DGUV Vorschrift 1 – “Grundsätze der Prävention” (ehemals BGV A1)
ASR A 1.3 – “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” (ehemals BGV A8)
DGUV Vorschrift 23 – ” Wach- und Sicherungsdienste” (ehemals BGV C7)