Was ist eine Straftat?

Eine Straftat wird auch als Delikt bezeichnet. Eine Straftat ist ein Verhalten, welches durch das Gesetz mit Strafen bedroht ist.

Sie setzt sich zusammen aus:
Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld

Diese drei Teile müssen zwingend vorliegen, ansonsten liegt keine Straftat vor.

1.Der Tatbestand ist die Gesamtheit der Merkmale einer strafbaren Handlung. Dabei gibt es objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale.
Die objektiven Tatbestandsmerkmale sind Merkmale die von außen wahrgenommen werden.
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale sind Merkmale, die im inneren des Täters liegen und nicht von jeder Person von außen wahrgenommen werden können.

2.Bei der Rechtswidrigkeit verstößt eine Person gegen das geltende Recht und Gesetz. Nicht rechtswidrig handelt eine Person, die einen Rechtfertigungsgrund (Notwehr) für ihre Handlung hat.
Zu den Rechtfertigungsgründen gehören:

– §32 StGB – Notwehr
– §34 StGB – rechtfertigender Notstand
– §127 StPO – vorläufige Festnahme
– §227 BGB – Notwehr
– §228 BGB – defensiver/verteidigender Notstand
– §229 BGB – allgemeine Selbsthilfe
– §859/860 BGB – Selbsthilfe des Besitzers/Besitzdieners
– §904 BGB – aggressiver/angreifender Notstand

3.Wenn dem Täter keine Entschuldigungsgründe oder Schuldausschließungsgründe betreffen ist er Schuldhaft.

Schuldausschließungsgründe sind:

-Kinder unter 14 Jahre,
-Vollrausch,
-psychische Unzurechnungsfähigkeit

Entschuldigungsgründe:
– §33 StGB – Notwehrexzess
– §35 StGB – entschuldigender Notstand