Oft entsteht ein Schaden allein durch Handlungen von Menschen. Dazu gehören zum Beispiel Autounfälle. In §823 BGB ist festgelegt, dass jeder der wiederrechtlich einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden an Leib oder Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, oder Besitz zufügt, den daraus entstandenen Schaden ersetzen muss, da es eine unerlaubte Handlung ist.
Meist besteht nur die Verpflichtung, den alten Zustand wiederherzustellen.
Handelt eine Person nicht rechtswidrig (also auf Grundlage eines Rechtfertigungsgrundes wie beispielsweise Notwehr) wird kein Schadensersatz fällig.