Erhebung für eigene Zwecke

Die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn…
-…ein vertragliches Verhältnis gegründet, durchgeführt oder beendet werden soll;
-…die Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle aufgenommen werden und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht überwiegen;
-…die Daten allgemein zugänglich sind (z.B. Telefonbuch).