Sicherheit 34a
Datengeheimnis

Datengeheimnis

Für Personen die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, ist es verboten diese unbefugt zu erheben, zu verarbeiten, oder zu nutzen.
Vor Aufnahme dieser Tätigkeit müssen sie sich zum Datengeheimnis verpflichten, dies gilt auch noch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen.

 


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