Bei Eingriffen in die Rechtsgüter anderer Personen und die Nutzung der rechtfertigungsgründe ist die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ zu beachten.
Die folgenden Fragen helfen, die Verhältnismäßigkeit der Mittel beurteilen zu können:
-Gibt es einen legitimen Zweck für die Maßnahme?
-Ist die Maßnahme geeignet um den Zweck zu erreichen?
-Ist die Maßnahme in der Form erforderlich oder gibt es vielleicht ein milderes Mittel?
-Ist die Maßnahme angemessen? Oder gibt es mehr Nachteile als Vorteile?